Als Empfänger sind sie verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf äußere
Unversehrtheit zu prüfen. Ist die Sendung äußerlich deutlich beschädigt
(aufgerissener Karton, Dellen, Wasserschäden o.ä.) verweigern Sie die
Annahme der Sendung. Transportschäden werden nicht von uns, sondern von
unserem zuständigen Transportunternehmen bearbeitet. Im Falle eines
nachträglich erkannten Transportschadens setzen Sie sich bitte umgehend
mit dem jeweiligen Transportunternehmen in Verbindung.
Unsere Logistikpartner, DHL (Post) GLS und UPS, bitten hierbei um Beachtung dieser drei Punkte: